Begleitgruppe kritisiert Stellungnahme der BGE

Ganze 10 Monate hat die BGE benötigt, um eine Stellungnahme zu dem Beleuchtungsbericht zu erarbeiten (hier einzusehen), in dem vier Expert:innen – von BMU und A2B beauftragt – überprüfen sollten, ob die von der BGE getroffene Standortauswahl sachgerecht war. Das nun sehr klar formulierte „Nein“ zum Standortvergleich mit asse-fernen Standorten ist eindeutig.

Die wesentlichen Kritikpunkte der Expert:innen ignoriert die BGE einfach oder und behauptet, der gewählte Standort „Kuhlager“ sei der beste. In ihrer Pressemitteilung (hier einzusehen) dazu gibt sie offen zu, dass „leitend für die Wahl eines Asse-nahen Zwischenlagerstandorts, (..) die Reduzierung des logistischen Aufwands, die Vereinfachung der Handhabung im Rahmen von Betriebsabläufen sowie die mit der Integration in das Betriebsgelände einhergehende expositionsärmere Variante im Vergleich zu allen anderen denkbaren Standorten (war).“ Dabei spielten ganz offenbar technische und logistische Faktoren die entscheidende Rolle. „Es ist schon dreist“, so der Sprecher der Zivilgesellschaftlichen Vertretung (ZGV) Claus Schröder, „dass die BGE meint, das Ergebnis eines Standortvergleichs mit assefernen Standorten zu kennen, ohne einen derartigen Vergleich durchgeführt zu haben.“ Kritisch äußerte sich auch Landrätin Christiana Steinbrügge, Sprecherin der Kommunalen Vertretung (KV): „Die BGE lässt keine Bereitschaft erkennen, die Standortfrage nochmals ergebnisoffen zu prüfen und dabei nicht nur technische und betriebliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch gesellschaftliche und politische. Das würde heißen, einen echten Alternativendiskurs zu ermöglichen, um zu zeigen, dass alles erdenklich Mögliche getan wurde, um zu einer guten, abgesicherten Entscheidung zu kommen.“

Bislang bleibt die Stellungnahme seitens des BMUV unwidersprochen. Verabredet war unter den Beteiligten und Initiatoren des Beleuchtungsberichts, dass dieser gemeinsam bewertet wird.  Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft. Damit kann der Bund maßgeblich bestimmen, was letztlich geschehen soll.

Für September sind weitere Gespräche mit Akteur:innen des BMUV, des NMU, der BGE geplant.  Vom Ausgang der Gespräche ist abhängig, ob und in welcher Form der Begleitprozess fortgesetzt wird.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der A2B als pdf

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Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure besteht grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Wir möchten Sie als regionale Akteure weiterhin über diese Webseite über die Gespräche, die diesbezüglich mit offenem Ausgang geführt werden, informieren. Ob und inwiefern sich ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten.

Das Layout und Design der Webseite bleibt zunächst unverändert, bis im Laufe des Jahres die neue Beteiligungsstruktur und eine veränderte Namensgebung folgt.

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Sie können uns auch weiterhin über das Kontaktformular oder eine E-Mail an das Koordinierungsbüro unter kontakt@koordinierungsbuero-a2b.de erreichen.