Das Bundesamt für Strahlenschutz hat einen Bericht „Kriterien zur Bewertung potenzieller Standorte für ein übertägiges Zwischenlager für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ ausgearbeitet.
Fragenkatalog, Ablauf und Struktur des Beleuchtungsprozesses stehen fest
War die getroffene Standortvorauswahl mit ausschließlich Asse-nahen Standorten sachgerecht?Hat der Betreiber bei der Entscheidungsfindung etwas Wesentliches vergessen? Wurdenentscheidungsrelevante Kriterien nicht berücksichtigt und müssten aus heutigem