Keine Annäherung zwischen Asse-Begleitgruppe und Behörden

Pressemitteilung

Mit ihrer Forderung nach einem Moratorium im Zusammenhang mit umstrittenen Verfüllungen nahe den Einlagerungskammern ist die Asse-II-Begleitgruppe noch nicht weitergekommen. Bei einer Umsetzung der Verfüllungen fürchtet die Begleitgruppe negative Auswirkungen auf die Chancen und den Prozess der Rückholung. Bei einer Sitzung am letzten Freitag lehnten die beteiligten Bundes- und Landesbehörden, darunter das federführende Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), eine solche Aussetzung ab.

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„Moratoriumsforderung zu umstrittenen Verfüllungen im Asse-Schacht

Keine Annäherung zwischen Asse-Begleitgruppe und Behörden

Mit ihrer Forderung nach einem Moratorium im Zusammenhang mit umstrittenen Verfüllungen nahe den Einlagerungskammern ist die Asse-II-Begleitgruppe noch nicht weitergekommen. Bei einer Umsetzung der Verfüllungen fürchtet die Begleitgruppe negative Auswirkungen auf die Chancen und den Prozess der Rückholung. Bei einer Sitzung am letzten Freitag lehnten die  beteiligten Bundes- und Landesbehörden, darunter das federführende Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), eine solche Aussetzung ab.

„Wir können nicht zufrieden sein, dass das BfS und die Ministerien nicht bereit sind, an diesem kritischen Punkt die offenen Fragen zeitnah zu klären“, resümierte die Vorsitzende der Begleitgruppe, Landrätin Christiana Steinbrügge, nach der Sitzung. „Das BfS sagt, es habe alle kritischen Einwände der Wissenschaftlergruppe Optionen-Rückholung (AGO) sorgfältig geprüft und abgewogen – allerdings können wir vieles davon nicht nachzuvollziehen“. Insbesondere eine in Rede stehende „Konsequenzenanalyse“ sei weder der AGO noch der Begleitgruppe vorgestellt worden. Eine solche Analyse müsse auch zwingend betrachten, mit welchen Konsequenzen und radiologischen Auswirkungen bei einer Umsetzung des von der  AGO als „fragwürdig“ bezeichneten „Topfkonzeptes“ zu rechnen sei.  Wenig stimmig erscheine auch das Verhalten des niedersächsischen Umweltministeriums (NMU): Einerseits heißt es von dort, man wünsche sich den von der Begleitgruppe geforderten Masterplan, um die einzelnen Arbeiten des BfS im Zusammenhang beurteilen zu können, andererseits hat das NMU die Genehmigung zur Verfüllung bereits erteilt.  

Vor diesem Hintergrund blieb die Begleitgruppe bei ihrem Wunsch nach einem Moratorium und fordert zudem, das BfS solle zu den Kritikpunkten der AGO im Einzelnen Stellung nehmen. Zweitens soll  ein ergänzendes Gutachten zur Gebirgsmechanik erstellt werden  und die AGO bei der Aufgabenerstellung an das Fachinstitut mitwirken. „Das BfS argumentiert bei den umstrittenen Verfüllungen mit der Instabilität des Gebirges. Die dazu vorliegenden Untersuchungen geben das aber nicht her, da der Betrachtungszeitraum für eine Beurteilung zu kurz ist“, argumentiert Steinbrügge. Solange die fachlichen Meinungen an wichtigen Punkten auseinander liegen, sollte das Bemühen um eine bestmögliche Lösung im Sinne von Sicherheit und Rückholung fortgesetzt werden.  

Wolfenbüttel, 6. September 2016″

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Pressemitteilung der a2b vom 06.09.2016: „Keine Annäherung zwischen Asse-Begleitgruppe und Behörden“

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Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

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