Das Bundesumweltministerium (BMU) hat dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgegeben, auch für die jetzt in Vorbereitung befindliche Probephase (Faktenerhebung) ein Genehmigungsverfahren nach §9 Atomgesetz (AtG) durchzuführen.
Rückholplan der BGE liegt vor
Der seit geraumer Zeit erwartete Rückholplan für die atomaren und toxischen Abfälle in der Schachtanlage Asse II wurde nun auf Betreiben der Asse-2-Begleitgruppe der Öffentlichkeit