Dr. Barbara Hendricks soll Anfang März nach Wolfenbüttel kommen

A2B lädt Bundesumweltministerin ein

Landrätin Christiana Steinbrügge als Sprecherin der Asse 2-Begleitgruppe (A2B) hat die neue Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks zur nächsten Sitzung der Gruppe am 7. März nach Wolfenbüttel eingeladen. Damit wolle die A2B den konstruktiven und vertrauensvollen Dialog zum Ministerium fortsetzen, heißt es in der Einladung.

Zudem regte die Landrätin ein Treffen in Berlin an, an dem auch die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Salzgitter/Wolfenbüttel und der Fachdezernent Umwelt aus der Kreisverwaltung teilnehmen sollten. “Dabei würden wir Ihnen gern die Positionen der Asse 2-Begleitgruppe im Stilllegungsprozess der Schachtanlage darstellen”, so Steinbrügge weiter.

In der Einladung geht die Landrätin auch auf Kritik ein, die in der jüngsten A2B-Sitzung am Bundesamt für Strahlenschutz (Salzgitter) laut geworden war. Das BfS hatte in einem Brief an die Umweltministerin angekündigt, für den Standort eines Zwischenlagers zunächst die unmittelbare Nähe des Schachtes prüfen zu wollen. Erst bei Nicht-Eignung der Asse seien alternative Standorte in den Fokus zu nehmen.

Die A2B sprach sich in aller Deutlichkeit gegen eine solche Vorfestlegung aus. Asse-Samtgemeindebürgermeisterin Regina Bollmeier erklärte: “Es geht nicht darum, das Zwischenlager auf Teufel komm raus nicht in die Asse zu bekommen. Sondern es geht darum, im Vergleich mit anderen Standorten eine faire Auswahl zu treffen.”

Christiana Steinbrügge stellt im Brief an die Ministerin klar, dass die Begleitgruppe durchaus die Errichtung eines Pufferlagers, einer Konditionierungsanlage und eines Transportbereitstellungslagers in unmittelbarer Nähe des Asse-Bergwerks akzeptiert. Die Suche nach einem Zwischenlager müsse jedoch transparent und nachvollziehbar nach den bereits festgelegten Kriterien verlaufen.

Mehrere ernsthafte Alternativen, die nicht nur standortnah sind, müssten parallel geprüft werden. “Das Minimierungsgebot nach § 6 der Strahlenschutzverordnung ist für alle Maßnahmen im Rahmen der Rückholung anzuwenden”, schreibt die Landrätin. “Die stimmberechtigten Mitglieder der A2B sehen in der Art und Weise, wie das Minimierungsgebot vom BfS nur auf Transportrisiken bezogen wird, eine unzulässige Einschränkung, die alternative Standortüberlegungen von vornherein ausschließen soll.”

Das Transportrisiko dürfe nicht dazu benutzt werden, um mit diesem Argument auf das Auswahlverfahren verzichten zu können. “Für die Ermittlung des Transportrisikos sind alle in Frage kommenden Verkehrsmittel zu vergleichen, zum Beispiel auch die Bahn.”

Und das Minimierungsgebot sei auch in Bezug auf Auswirkungen möglicher Störfälle zu berücksichtigen, denn die Auswirkungen könnten von der konkreten Umgebung des Standortes abhängig sein. “Das BfS muss letztendlich nachvollziehbar nachweisen”, so Landrätin Steinbrügge in ihrer Einladung abschließend, “warum der ausgewählte Standort unter Berücksichtigung aller aufgestellten Kriterien der Beste und Sicherste ist.”

Weitere Beiträge der A2B

Memo aus dem BfS

Rückholung Ein Memorandum aus dem Bundesamt für Strahlenschutz sorgte in letzter Zeit für Aufsehen. In dem Schrifstück wird ein pessimistischer Blick auf das Projekt Rückholung

Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.