Das Bundesamt für Strahlenschutz informiert über die aktuellen Stabilsierungsmaßnahmen und über die Vorkehrungen zur Notfallvorsorge im Asseschacht.
Beteiligung der Bürger
Planfeststellungsverfahren Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse 2 nach Atomrecht ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. An dessen Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss muss die gewählte Stilllegungsoption