Das Bundesumweltministerium (BMU) hat dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgegeben, auch für die jetzt in Vorbereitung befindliche Probephase (Faktenerhebung) ein Genehmigungsverfahren nach §9 Atomgesetz (AtG) durchzuführen.
Faktenerhebung des BfS
Kriterienbericht Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlichte seinen „Kriterienbericht Faktenerhebung“ mit Stand vom 8. Dezember 2010. Die Fachbereiche „Sicherheit nuklearer Entsorgung“, „Strahlenschutz und Umwelt“ und