Das Bundesumweltministerium (BMU) hat dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgegeben, auch für die jetzt in Vorbereitung befindliche Probephase (Faktenerhebung) ein Genehmigungsverfahren nach §9 Atomgesetz (AtG) durchzuführen.
AGO begrüßt grundsätzlich die neue Strategie zur Faktenerhebung
Antwort an das BfS Am 15.04.2015 veröffentlichte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die „Evaluierung der Faktenerhebung und der Vorgehensweise zur Rückholung“ und bat die AGO