Das Bundesumweltministerium (BMU) hat dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgegeben, auch für die jetzt in Vorbereitung befindliche Probephase (Faktenerhebung) ein Genehmigungsverfahren nach §9 Atomgesetz (AtG) durchzuführen.
Asse-2-Begleitgruppe wird in Bundesgesetzgebung eingebunden
Rückholung des Atommülls Die Rückholung des Atommülls aus der Asse muss schneller gehen: Um den Prozess zu beschleunigen, steht momentan eine Gesetzesänderung bei allen Beteiligten