Das Bundesumweltministerium hat im Sommer 2020 entschieden, dass der von der BGE gewählte Standort für das Zwischenlager direkt an der ASSE endgültig sei und damit die langjährige Forderung der Begleitgruppe übergangen, auch asseferne Standorte in den Vergleich einzubeziehen. Die Begleitgruppe hat daraufhin den Begleitprozess ausgesetzt.

Die Begleitgruppe hat diesen Schritt in einem Offenen Brief an Bundesumweltministerin Schulze vom 12.10.20 erläutert. Konkret bedeutet das Ruhenlassen des Begleitprozesses, dass vorerst keine der – ansonsten vier Mal pro Jahr stattfindenden – öffentliche Begleitgruppensitzungen mit den Vertreter*innen von BGE, BMU, NMU usw. stattfinden bis diese Entscheidung des BMU revidiert wird. Frau Schulze hat auf den Offenen Brief geantwortet und darin ihr Unverständnis mit diesem Schritt geäußert. Die beratenden Wissenschaftler der AGO haben eine Stellungnahme zu dieser Antwort verfasst. Bei einem im Februar anberaumten Gespräch zwischen Vertreter*innen von BMU, BGE, NMU und der Begleitgruppe soll versucht werden, eine Lösung zu finden.

Hier folgt nun der Offene Brief der A2B an die Bundesumweltministerin Schulze.

Schachtanlage Asse 2 – Standortsuche Zwischenlager auch auf asseferne Standorte ausweiten

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,

aus der Medienberichterstattung haben wir die Antwort Ihres Ministeriums an den Bundestagsabgeordneten Victor Perli zur Kenntnis genommen. Darin bekräftigen Sie, dass es einen assenahen Standort für das Zwischenlager geben soll. Sie unterstützen die entsprechenden Pläne der BGE dazu, so heißt es.

Wir, die Mitglieder der Asse-2-Begleitgruppe, sind erstaunt darüber, dass das BMU sich offenbar schon festgelegt hat, bevor die Diskussion darüber zu Ende geführt ist. Wie Sie wissen, hat es in der letzten A2B-Sitzung kritische Hinweise und Fragen gegeben, die bisher nicht abschließend beantwortet wurden.

Wir stellen fest, dass weder die Argumente umfassend ausgetauscht sind, noch dass es eine ausreichend breite Diskussion darüber gegeben hat. Damit scheint die vorzeitige Festlegung auf einen assenahen Standort eher am Aspekt der einfachen Durchsetzbarkeit orientiert zu sein als an objektiven und wissenschaftlich begründeten Kriterien. Die Aussage, die Standortauswahl für die Zwischenlagerung basiere auf einem transparenten und objektiven Verfahren, welches sowohl mit der Asse-2-Begleitgruppe als auch mit der Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung intensiv diskutiert und abgestimmt sei, ist so nicht richtig. Genau dieses Verfahren erwarten wir aber und fordern es seit geraumer Zeit ein.

Hinzu kommt, dass Sie die Entscheidung aus der Ferne und mit großer Distanz zu den Akteuren in der Begleitgruppe und den Menschen vor Ort kommunizieren. Diese Form der Kommunikation ist weder Ausdruck von Wertschätzung noch trägt sie dazu bei, Vertrauen in staatliches Handeln zu fördern.

Den Anspruch von Transparenz und Dialog, wie er jetzt für die Endlagersuche erhoben wird, erfüllt dieses Verfahren jedenfalls nicht.   

Wir erwarten ein nachvollziehbares Auswahlverfahren, das den wissenschaftlich fundierten Vergleich von zwei realen assefernen mit assenahen Standorten beinhaltet. Ohne einen solchen Standortvergleich wird die notwendige Akzeptanz und das Vertrauen in das Verfahren nicht zu erreichen sein. Ein solcher Standortvergleich ist die Grundlage für die Weiterführung des Asse-2-Begleitprozesses.

Sollte am Ende dieses Prozesses die Entscheidung für einen assenahen Standort stehen, so ist durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Bund, Land, BGE und den beteiligten Kommunen die Begrenzung auf die aus der Asse zurückgeholten Abfälle sicher zu stellen.

Des Weiteren ist die Frage der Endlagerung der radioaktiven Abfälle aus der Asse zeitnah zu klären. Werden sie in das derzeit gesuchte Endlager für hochradioaktive Abfälle eingelagert? Oder welche anderen Optionen gibt es? 

Bis zu einer Entscheidung für den wissenschaftsbasierten und nachvollziehbaren Vergleich von assenahen und zwei konkreten assefernen Standorten werden wir den Asse-2-Begleitprozess ruhen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiana Steinbrügge  Christiane Jagau
Vorsitzende der A2BSprecherin der Zivilgesellschaftlichen Vertretung

Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.