Das Bundesamt für Strahlenschutz beantwortet Bürgerfragen

Nch der Informationsveranstaltung am 9. Januar

Antworten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Betreiber des Endlagers Asse II, auf Bürgeranfragen aus der Öffentlichkeitsveranstaltung am 9. Januar 2012 in der Lindenhalle:

Strahlenbelastung

Frage: Welche Strahlenbelastung ist zu erwarten, wenn nicht rückgeholt wird? Wann wird die Belastung erreicht?

BfS: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den gesetzlichen Auftrag, das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Asse II in Remlingen sicher stillzulegen. Nach allem, was das BfS derzeit weiß, ist die einzige Möglichkeit, diesen Auftrag zu erfüllen, die Abfälle aus der Schachtanlage zurückzuholen. Mit einer Probephase will das BfS herausfinden, ob es tatsächlich möglich ist, alle Abfälle zurückzuholen. Bei allen Planungen muss auch bedacht werden, dass die Asse jederzeit absaufen kann. Sollten sich zum Beispiel die Mengen an Wasser, die in das alte Bergwerk zulaufen, von derzeit 12 000 Liter auf mehr als 500 000 Liter pro Tag erhöhen, müsste die Asse aufgegeben werden. Dann müssten Notfallmaßnahmen eingeleitet werden. Grundsätzlich hängen die radiologischen Belastungen von den Maßnahmen ab, die zum Schutz vor dem Austreten radioaktiver Stoffe aus der Schachtanlage getroffen werden. Die vom BfS vorgesehenen Vorsorge- und Notfallmaßnahmen zielen darauf ab, ein solches Austreten so gering wie möglich zu halten.
Der frühere Betreiber HMGU hatte beantragt, die Asse nach Bergrecht zu schließen. Sogenannte Strömungsbarrieren (Abdichtbauwerke) sollten so lange wie möglich verhindern, dass zulaufendes Grundwasser (Zutrittswässer) mit den Abfällen in Kontakt kommt und anschließend wieder aus den Einlagerungskammern ausgepresst wird. Gesättigte Salzlösung sollte in den Schacht gepumpt werden, um die wasserlöslichen Salzgesteine vor den Zutrittswässern zu schützen. HMGU hatte nach einem Zeitraum von etwa 23.000 Jahren maximale Strahlenbelastungen (Individualdosis einer Referenzperson) von 0,05 mSv/a (Millisievert pro Jahr) berechnet. Für die ungünstigste Variante nach etwa 2.100 Jahren 0,13 mSv/a. Diese Werte hätten sich im Rahmen des Erlaubten bewegt und das zugrunde gelegte radiologische Schutzziel von 0,3 mSv/a unterschritten (Wert nach § 47 der Strahlenschutzverordnung). Diese Angaben sind jedoch umstritten und wurden bislang nicht bestätigt.
Das BfS und das Bundesumweltministeriums (BMU) haben die radiologischen Belastungen für den Notfall („worst-case“: Das unkontrollierte Absaufen der Schachtanlage) unter konservativer Betrachtung bewerten lassen. Hierbei zeigte sich, dass beim unterstellten Absaufen während der Betriebszeit bereits nach einigen Jahrzehnten Strahlenbelastungen auftreten können, die die erlaubten Grenzwerte ggf. überschreiten. Es konnte weiterhin gezeigt werden, das sich derpotentielle  Austrag von radioaktiven Stoffen auf weniger als 1 % reduzieren lässt, wenn alle Vorsorge- und Notfallmaßnahmen umgesetzt sind, die das BfS vorgesehen hat.

Frage: Die Gesamtdosis sollte nicht nur die der Mitarbeiter und der Anwohner bei Nicht-Rückholung bedacht werden, sondern auch der Prozess der Belastung durch Rückholung und Transport aller Anwohner in die Gesamtdosis eingerechnet werden! Gesamtdosis ist so schon zu hoch. Kommunikationsstelle, da das nicht mathematisch linear darstellbar ist.

BfS: Wenn die Abfälle aus der Asse zurückgeholt werden, beträgt die potentielle Strahlenbelastung aus dem Rückholbetrieb für die Bevölkerung rund 0,03 mSv/a (effektive Dosis an der ungünstigsten Einwirkungsstelle, Altersgruppe gleich oder weniger als ein Jahr). Das wurde in Machbarkeitsstudien vorläufig abgeschätzt. Dabei ist auch die Vorbelastung am Standort berücksichtigt. Die berechnete Dosis durch Direktstrahlung des Zwischenlagers beträgt weniger als 0,4 mSv/a (Dabei ist unterstellt, dass sich eine Einzelperson der Bevölkerung ständig in zehn Meter Abstand zur Transportbereitstellungshalle aufhält). Durch Rückholbetrieb und Zwischenlagerung (ohne Transporte zum Endlager) wird die Bevölkerung maximal mit einer Strahlenbelastung von rund 0,4 mSv/a belastet. Zum Vergleich: Der Grenzwert des § 46 (1) der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beträgt 1 mSv/a für die effektive Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung.

Frage: Es wurde schon in den 80er Jahren demonstriert, warum wird erst jetzt nachgedacht, sollte die Bevölkerung besser wegziehen?

BfS: Im Rahmen eines Optionenvergleichs hat das BfS für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II drei Stilllegungsoptionen bewertet (Rückholung der Abfälle, Umlagerung der Abfälle und die Vollverfüllung der Schachtanlage). Im Ergebnis des Optionenvergleichs stellt die Rückholung derAbfälle nach derzeitigem Kenntnisstand die beste Stilllegungsoption dar. Erste Abschätzungen der radiologischen Konsequenzen einer Rückholung zeigen, dass die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden.
Auch wenn sich durch die Rückholung die Strahlenbelastung für die Bevölkerung erhöhen wird, gilt weiterhin, dass der Grenzwert der effektiven Dosis durch Strahlenbelastung aus Tätigkeiten (1 mSv pro Jahr) sicher einzuhalten ist. Daher wird es weder beim jetzigen Offenhaltungsbetrieb noch bei der Rückholung notwendig sein, aus der Region wegzuziehen.

Frage: Chemisch — toxische Verbindungen? Sievert? Wie ist das vergleichbar mit anderen Maßeinheiten? Ich persönlich finde, diese Beratungsfelder ein bisschen unverständlich!

BfS: Chemotoxische Abfälle können das Grundwasser verseuchen. Chemotoxische Abfälle sind alle organischen oder anorganischen, nichtradioaktiven Schadstoffe wie z.B. Öl, Asbest, Arsen und andere Chemikalien.
Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Atomkerne, sich ohne äußere Einwirkung in andere Kerne umzuwandeln und dabei energiereiche Strahlung auszusenden. Der Prozess der Kernumwandlung wird in der Regel als Kernzerfall bezeichnet, die abgegebene Strahlung als ionisierende Strahlung. Je mehr Kerne pro Zeiteinheit in einem Stoff zerfallen, umso höher ist die Aktivität. Die Einheit der Aktivität eines radioaktiven Stoffes ist das Becquerel (abgekürzt Bq, 1 Bq = wenn 1 Kern pro Sekunde zerfällt).
Trifft ionisierende Strahlung auf den menschlichen Körper, kommt es zu einer Exposition, d.h. einer Strahlenbelastung. Das bedeutet, dass die Strahlung unterschiedlich stark im Gewebe aufgenommen wird. In den Molekülen wirken Strahlung und Körpergewebe aufeinander ein. Die „Menge“ der Strahlung, die der Körper aufnimmt, wird als Dosis bezeichnet. Die Strahlendosen werden in Sievert (Sv) gemessen. (Bis Ende 1985 war die offizielle Einheit für Strahlendosen das Rem (1 rem = 0,01 Sv = 10 mSv).

Standsicherheit

Frage: Man liest immer wieder, dass das Bergwerk bzw. der Schacht instabil ist und einstürzen könnte. Wann wird dies denn passieren, wie viele Jahre bleiben noch?

BfS: In den 100 Jahren der Salzgewinnung in der Asse sind 131 Abbaukammern erstellt worden. Diese Kammern waren jeweils rund 40 Meter breit, 60 Meter lang und 15 Meter hoch. In 13 dieser großen Kammern sind zwischen 1967 und 1978 insgesamt 126 000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen eingelagert worden. Damit der Bergdruck die Kammern nicht eindrückt und so weitere Risse entstehen, durch die Wasser eindringen kann, hat der ehemalige Betreiber bis 2004 die leeren Kammern mit gemahlenem Salz verfüllt. Das BfS hat weitere Hohlräume mit Beton ausgegossen, um so die Asse weiter zu stabilisieren. Heute sind nur noch wenige Infrastrukturräume und Fahrwege zugänglich. Die Verformungsraten konnten reduziert, jedoch nicht aufgehalten werden, ein schlagartiges Zusammenbrechen der Schachtanlage Asse II ist ausgeschlossen.
In ihren Prognosen zur Standsicherheit haben die Sachverständigen keinen Zeitpunkt berechnet, ab wann die Grube einstürzen wird. Vielmehr haben sie prognostiziert, wie sich die Asse weiter verformt. Der Prognosezeitraum ist zunächst bis 2020 begrenzt. In dieser Zeit wird die Tauglichkeit der Grube nicht angezweifelt. Das heißt aber nicht, dass die Schachtanlage danach zusammenbrechen wird. Eine Fortschreibung der gebirgsmechanischen Prognosen wird vom BfS regelmäßig vorgenommen.

Zwischenlager

Frage: Wo sollen die etwa 126.000 herauszuholenden Fässer des Schachtes Asse II gelagert werden? Wie gewähren wir Sicherheit vor der radioaktiven Strahlung der herausgeholten Fässer?

BfS: Wenn die Abfälle zurückgeholt werden, kommen sie zunächst in ein Pufferlager, werden dann in der Konditionierungsanlage behandelt und verpackt, bevor sie vor dem Transport ins Endlager in einem Zwischenlager aufbewahrt werden. Bevor die Abfälle zurückgeholt werden können, muss das Zwischenlager bereitstehen. Im Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager muss nachgewiesen werden, dass alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. Der Grenzwert für die Direktstrahlung und Ableitung radioaktiver Stoffe muss eingehalten werden. Dieser liegt für die Bevölkerung bei einer Strahlendosis von 1 mSv/a.

Frage: Wenn der Asse Müll in Schacht Konrad zwischengelagert werden soll (lt. S. Gabriel bei einer Infoveranstaltung in Kissenbrück), wird dann die Genehmigung von Konrad noch mal überarbeitet bzw. wo bleibt dann der Müll, der eigentlich in Konrad eingelagert werden sollte — weitere Verzögerungen schon in Sicht?

BfS: Wo die aus der Asse zurückgeholten Abfälle endgelagert werden sollen, ist noch nicht entschieden. In das Endlager Konrad, das ab 2019 Abfälle aufnehmen soll, können die Asse-Abfälle nur gebracht werden, wenn hierfür ein weiterer Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist. In diesem Planfeststellungsverfahren müsste nachgewiesen werden,  dass die Asse-Abfälle im Schacht Konrad so eingelagert werden können, dass die Sicherheit für künftige Generationen (Langzeitsicherheit) gewährleistet ist. Diese sogenannte Langzeitsicherheit müsste von der Planfeststellungsbehörde festgestellt werden. Erst dann könnten die Asse-Abfälle zusätzlich zu den bisher vorgesehenen Abfällen in Konrad eingelagert werden.

Frage: Kann der Müll nicht bei den AKWs gelagert werden? Da sind doch schon Sicherheitsanlagen da.

BfS: Die Standort-Zwischenlager bei den Kernkraftwerken sind für wärmeentwickelnde Abfälle (hochradioaktive Abfälle) vorgesehen. Sie sind nicht groß genug, um auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus der Asse aufzunehmen. Diese Standort-Zwischenlager werden gebraucht, um dort die Brennelemente aus den Kernkraftwerken zu lagern. Noch ist nicht entschieden, wo das Zwischenlager gebaut werden soll. Es spricht vieles dafür, das Zwischenlager nahe der Schachtanlage Asse zu bauen. Auch wenn das Zwischenlager an einer anderen Stelle errichtet werden sollte, muss auf jedem Fall in der Nähe der Asse ein Pufferlager, eine Verpackungs- bzw. Konditionierungsanlage sowie eine Anlage für die Transportbereitstellung gebaut werden, bevor die Abfälle zurückgeholt werden dürfen. An das Pufferlager würden die gleichen Sicherheitsanforderungen gestellt, wie an ein Zwischenlager. Nur wenn die Abfälle in diesen Anlagen störfallsicher verpackt werden, ist ein Transport auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Rückholung

Frage: Ich bin gegen die Rückholung, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belastung durch die Rückholung größer ist als die Gefahr, die von dem „Müll” in der Asse ausgeht. „Absaufen“ ist ein gemachtes Horrorszenario! Rückholung nur dann, wenn ohne größere Belastung als Verbleib möglich!

BfS: Im Strahlenschutz gilt das Minimierungsgebot. Danach muss der Nutzen der Rückholung größer sein, als der Schaden, der durch die Rückholung der Abfälle verursacht werden könnte. Sollten die Abfälle in der Schachtanlage bleiben, keine Vorsorgemaßnahmen umgesetzt werden und würde die Asse absaufen, wäre es hochwahrscheinlich, dass die radioaktiven Austräge oberhalb der Grenzwerte liegen. Deshalb ist es wichtig, alle Vorsorgemaßnahmen aus der Notfallplanung so schnell wie möglich umzusetzen. Erst dann ist sichergestellt, dass selbst bei einem Absaufen der Anlage die radiologischen Belastungen möglichst gering bleiben.
Wenn die Abfälle zurückgeholt werden, würden die Strahlenbelastungen am Standort Asse zunächst steigen. Diese müssen aber immer unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. Sonst würde die Rückholung nicht genehmigt.. Bei der Rückholung muss auch das Ziel verfolgt werden, die Abfälle möglichst schnell endzulagern

Frage: Es gibt Kammern, die nicht durch Mauern verschlossen, sondern nur durch Ketten gesichert sind. Die Faktenerhebung soll Grundlage für alle weiteren Schritte der Rückholung sein. In den offenen Kammern braucht man aber keine Probebohrung. Wieso wird hier die Rückholung nicht parallel zur Faktenerhebung möglichst schnell vorangetrieben? Wer bremst hier?

BfS: Derzeit gibt es noch eine Einlagerungskammer (ELK 7/725), die zugänglich ist. Die Einlagerungskammer wurde vorbereitet, um dort radioaktive Abfälle des derzeit laufenden Betriebs  zwischenzulagern. (Z.B. würden dort radioaktive Abfälle zwischengelagert, die beim Anbohren der Kammer 7 anfallen.)
Grundsätzlich könnte in dieser Kammer mit der Rückholung begonnen werden, sobald die technischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings wäre der Transport der Abfälle nach über Tage sowie die Pufferlagerung und Konditionierung der Abfälle über Tage derzeit nicht möglich. D. h., die Abfälle könnten zunächst nur geborgen, verpackt und in neu zu schaffende Grubenräume unter Tage zwischengelagert werden. Ein Sicherheitsgewinn wäre damit noch nicht erreicht. Daher ist es wichtig, zunächst die für die Rückholung notwendigen Voraussetzungen (neuer Schacht, Zwischenlager, Infrastrukturräume etc.) zu schaffen.

Frage: Hat sich die Bundesregierung inzwischen für die Rückholung entschieden? Oder gilt weiterhin, dass der Asse Müll dann geborgen werden soll, wenn kein Langzeitsicherheitsnachweis über die Verfüllung gelingt? Wenn letzteres der Fall ist: Welche Schritte hat das BMU unternommen, um zu einem Langzeitsicherheitsnachweis zu kommen? Wurde ein Auftrag dafür erteilt? Wenn ja, an wen und wann wird das Ergebnis vorliegen?

BfS: BMU und BfS haben gemeinsam entschieden, die Abfälle aus der Asse zurückzuholen. Nur durch die Rückholung kann nach allem, was das BfS derzeit weiß, die Sicherheit für künftige Generationen (sogenannte Langzeitsicherheit) hergestellt werden. Im Auftrag des BMU hat sich das Öko-Institut mit der Frage beschäftigt, welche Strahlenbelastungen entstehen, wenn die Asse absäuft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die radiologischen Grenzwerte teilweise überschritten werden könnten. Die Sicherheit für künftige Generationen (Langzeitsicherheit) kann demnach für den Verbleib der Abfälle nicht nachgewiesen, wenn die Asse absäuft. Das BfS setzt alle verfügbaren Kräfte ein, um die Notfall- und Vorsorgemaßnahmen umzusetzen und mit der Probephase für die Rückholung der Abfälle so schnell wie möglich voranzukommen. Weitere Arbeiten, um mehr über die Langzeitsicherheit zu erfahren, sollte die Asse absaufen, werden derzeit zurückgestellt.

Frage: Die Asse ist ein Endlager, keine kerntechnische Anlage, wie es kein vergleichbares auf der Welt gibt. Das wissen alle. Warum wird dann überhaupt mit bisher üblichen Maßstäben geprüft, ob eine Rückholung geht oder nicht? Frage darf nicht sein, ob Rückholung geht, sondern man muss sich einig sein: WIE die Rückholung geht! Das sind wir unseren Kinder/ Kindeskindern unserer Welt schuldig!

BfS: Das BfS ist als Betreiber dieser Anlage an die Gesetze und Vorschriften gebunden, die dem Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt dienen. Für die Asse wird dies im § 57b des Atomgesetzes (AtG) geregelt. Derzeit wird vom BMU im Gespräch mit Abgeordneten der Fraktionen im Deutschen Bundestag und der Asse-2-Bgeleitgruppe (A2B) geprüft, wie diese Vorschrift geändert werden kann, um die Rückholung in vertretbarer Weise zu erleichtern und zu beschleunigen. Im Hinblick auf die Rückholung muss das BfS insbesondere prüfen und sicherstellen, dass mit der Rückholung nicht größere Strahlenbelastungen oder Risiken verbunden sind, als wenn die Abfälle in der Asse verbleiben würden. Daher ist es im Rahmen der Probephase (Faktenerhebung) wichtig, genau festzustellen, welche radiologischen Belastungen sich aus der Rückholung ergeben.

Frage: Angenommen es stellt sich bei der Rückholung heraus, dass die Fässer korrodiert sind und radioaktive Flüssigkeit ausgelaufen ist, dann ist doch das Grundwasser evtl. trotz Rückholung kontaminiert? Was dann?

BfS: Für den Fall, dass bei der Rückholung nicht alle radioaktiven Stoffe restlos aus der Grube entfernt werden können, müsste das BfS ein Stilllegungskonzept entwickeln, welches z. B. die Abfallreste einkapselt/eindämmt. In einem Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung müsste das BfS dann nachweisen, dass nach erfolgter Stilllegung von diesen Reststoffen keine unzulässigen chemotoxischen und/oder radiologischen Gefahren mehr ausgehen und die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Mit einem engmaschigen Messnetz überwacht das BfS die Umgebung der Asse und prüft kontinuierlich, ob Radioaktivität im Boden, im Wasser oder in der Luft festzustellen ist.

Frage: Wir hier in Deutschland haben so viel technisches Wissen. Warum dauert alles so sehr lange, um den Atommüll und die kontaminierten Massen herauszuholen? Mir kommt es vor, als hat die Regierung kein Interesse an der Rückholung und am Schutz der Bürger.

BfS: Damit die Rückholung gelingen kann, muss das BfS zunächst die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Das BfS muss den neuen Schacht 5 bauen, über Tage das Zwischenlager und die Konditionierungsanlage errichten sowie unter Tage die neuen Infrastrukturräume in der Schachtanlage bereitstellen, damit es Platz gibtfür den Rückholungsbetrieb . Das kostet Zeit.. Ein Fass mit einem Roboter zu bergen, ist nur ein Teil der Rückholung. Solange kein neuer Schacht bereitsteht, um die Abfälle nach über Tage zu transportieren und solange kein Zwischenlager vorhanden ist, um die rückgeholten Abfälle zu lagern, kann mit der Rückholung nicht begonnen werden. Daher arbeitet das BfS daran, diese Voraussetzungen zu schaffen.

Frage: Ich möchte endlich eine verantwortungsvolle Regierung, die mich als Bürger schützt! Wann wird endlich angefangen, den gefährlichen Atommüll heraus zu holen und sicher und kontrollierbar zu lagern?

BfS: Siehe vorstehende Antwort.

Frage: Gesetze sind dafür da, Leben zu schützen und zu bewahren. Es wird deutlich, dass zurzeit Gesetzesvorgaben und die daraus resultierenden Genehmigungsvorgaben eine gebotene Rückholung gefährden und das eigentliche Ziel der Gesetze in Frage stellt. Wo wird dieses Problem angegangen? Wieso ist diesbezüglich in den vergangenen Jahren nichts passiert?

BfS: Damit das BfS die Bevölkerung und Beschäftigten optimal schützen kann,  gilt es, in der Kerntechnik die Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu gewährleisten. Hieraus hat sich eine entsprechende Sicherheitskultur mit hohen Sicherheitsstandards entwickelt, die sich in den Genehmigungen widerspiegeln. Es ist aufwendig und kostet viel Zeit, diese Sicherheitsstandards nachzuweisen und durch die Genehmigungsbehörde zu überprüfen. Beim Fachworkshop in Braunschweig, zu dem das BfS im Januar 2012 alle Asse-Experten eingeladen hatte, waren sich die Beteiligten einig, dass es nicht in Betracht kommen kann, das Sicherheitsniveaus in der Asse abzusenken.. Derzeit wird vom BMU im Gespräch mit Abgeordneten der Fraktionen im Deutschen Bundestag geprüft, welche Änderungen des § 57b des Atomgesetzes die Rückholung in vertretbarer Weise erleichtern und beschleunigen könnten.

Messstellen

Frage: Jahrhunderte lang wurde Salz an der Erdoberfläche in Salzdahlum gewonnen. Noch heute gibt es dort Strandastern — eine Vegetation, die Salz toleriert. Überall werden „Luftmessstellen” eingerichtet. Warum werden keine Messstellen an Orten eingerichtet, wo Diffusion gemessen werden könnte?

BfS: Salzquellen sind in der Region Braunschweig-Wolfenbüttel keine Seltenheit. Sie stehen allerdings nicht immer im Bezug zum Salzsattel der Asse, sondern werden mit anderen Salzstrukturen verbunden. Dies gilt auch für Salzdahlum. Nach den bisherigen Untersuchungen kann das BfS ausschließen, dass das Grundwasser von der Asse in Richtung Salzdahlum strömt. Der Asse-Höhenzugs wird weitestgehend über das Quell- und Vorflutersystem in Richtung der Altenau bzw. der Oker entwässert.
Das BfS unterhält im Bereich der Asse neben Luftmessstellen auch Messstellen, um Proben von Grund-, Quell- und Oberflächenwassern zu nehmen. Das BfS überwacht das Grund- und Quellwasser, um die natürliche Hintergrundstrahlung zu erfassen, wie sie u. a. auch dadurch erzeugt wird, das im Boden das Isotop Kalium-40 natürlich vorkommt. 2011 hat das BfS zusätzlich weitere Quellen am Asse-Höhenzug und in der weiteren Umgebung einmalig beprobt. Bei allen Untersuchungen sind bisher keine Nuklide nachgewiesen worden, die auf die Abfälle in der Schachtanlage Asse II zurückzuführen sind.
Eine Belastung des Grundwassers ist dann möglich, wenn die Asse abgesoffen ist. Dann würde das eindringende Wasser die Radionuklide aus den Abfällen herauslösen. Der Gebirgsdruck (Konvergenz) würde bewirken, dass  die kontaminierten Wässer durch die Risse, durch die das Wasser eingelaufen ist, nach oben ausgepresst werden. Solange noch Wässer in die offenen Hohlräume der Schachtanlage eindringen können, können kontaminierte Lösungen nicht ausgepresst werden. Demzufolge können Quellen nicht kontaminiert werden, solange noch Wässer in die Asse zulaufen.
Beim derzeitigen Betrieb der Schachtanlage werden radioaktive Gase oder Partikel nur über die Abluft (Abwetter) nach über Tage transportiert, die aus der Asse abgegeben wird . Wie hoch die Abwetter pro Jahr mit Radioaktivität belastet sein dürfen, ist durch behördliche Auflagen begrenzt und wird streng überwacht. Diese Belastungen liegen weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Das BfS veröffentlicht die Ergebnisse zur Umgebungsüberwachung regelmäßig im Internet.

Notfallmaßnahmen / Brandschutz

Frage: Bekanntgabe eines Notfallprogrammes für die Bevölkerung in der Presse.

BfS: Wenn die Asse absäuft, ist der Notfall in der Asse eingetreten. Das bedeutet, dass mehr Lösung in die Asse eindringt, als herausgepumpt werden kann. Derzeit laufen pro Tag 12000 Liter in die Asse ein. Das BfS fängt diese Zutrittswässer auf, pumpt sie über Tage und entsorgt sie. Die Asse muss aufgegeben werden, wenn z. B. pro Tag mehr als 500 000 Liter in die Asse eindringen. Diese Mengen könnte das BfS dann nicht mehr abpumpen. Solange noch Wasser in die Grube eindringt, werden jedoch keine kontaminierten Lösungen ins Grundwasser gelangen. (siehe oben). Da sich der Salzstock mehrere hundert Meter unter der Oberfläche und dem Grundwasserspiegel befindet, müsste das kontaminierte Wasser zunächst durch das Deckgebirge gedrückt werden, bevor erste Kontaminationen in der Biosphäre auftauchen können. Das würde mindestens mehrere Jahrzehnte dauern. Wenn die Asse absaufen sollte, würden die Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt nicht kurzfristig auftreten. Das würde Jahrzehnte dauern. Daher ist es anders als bei sonstigen Katastrophen nicht notwendig, unverzüglich ein „Notfallprogramm für die Bevölkerung“ zu ergreifen. Das BfS würde die Bevölkerung in einem solchen Notfall aber selbstverständlich umfassend informieren und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern noch weiter intensivieren.

Frage: Wie wird der Brandschutz bei anderen Aufgaben gelöst: auch mit größeren Mengen Stickstoff?

BfS: Die Asse GmbH bekämpft Brände unter Tage in der Regel mit handelsüblichen Löschmitteln (z. B. Pulver-, CO2-Löscher). Schwierig wird es, wenn es in Bereichen zu einem Brand kommt, die nicht mehr zugänglich sind. Hier hat sich z. B. im Steinkohlenbergbau die Brandbekämpfung mit Stickstoff bewährt. Stickstoff entzieht dem Feuer Sauerstoff und erstickt so die Flammen.  Der Bereich, in dem es brennt, wird mit Stickstoff geflutet, bis das Feuer erstickt ist. Das gleiche Verfahren hat das BfS auch beim Anbohren der Einlagerungskammern vorgesehen. Sollte es beim Anbohren zu einem Brand in der verschlossenen Einlagerungskammer kommen, kann das Feuer durch das etwa 20 Meter lange Bohrloch nur bekämpft werden, indem die Flammen mit Stickstoff erstickt werden.

Strafrechtliche Verfolgung

Frage: Warum wurde kein Staatsanwalt eingeschaltet, nachdem feststand, wie unsachgemäß das Helmholtz Institut mit radioaktiven und toxischen Stoffen umgegangen ist und dass es auch keine lückenlose Dokumentation der eingelagerten Stoffe gibt?

BfS: Die bisher gegen HMGU gestellten Strafanträge wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Sonstiges

Frage: Klinoptilolithe – Zeolithe; 1000 Tonnen hiervon liegen auf Tschernobyl

BfS: Naturzeolithe (Klinoptilolithe) sind komplexe Mineralien (Aluminosilikate) vulkanischen Ursprungs. Zeolithe sind in der Lage Schwermetalle oder auch radioaktive Nuklide (z. B. Cäsium-137, Jod-131, Strontium-90) aufzunehmen (zu absorbieren).Sie werden u. a. bei der Dekontamination eingesetzt. Bei der Absorption werden bestimmte Schadstoffe, die in einer wässrigen Phase gelöst sind, in den Mikroporen der Zeolith-Strukturen gebunden. Allerdings werden hierdurch die gelösten Stoffe nicht unschädlich oder verschwinden, sie werden nur an den Feststoffoberflächen der Zeolithe gebunden. Damit bleiben die Kontaminationen auch weiterhin erhalten, nur dass sie jetzt in den Feststoffen (Zeolithen) vorkommen und nicht in den Lösungen.

Weitere Beiträge der A2B

Rückschlüsse aus der öffentlichen Veranstaltung der A2B vom 15.7.2022 in Wolfenbüttel

Die öffentliche Diskussion zum Standortvergleich eines Zwischenlagers mit asse-fernen Standorten am 15. Juli 2022, die die Asse-2-Begleitgruppe (A2B) mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Landtags-

Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.