Das Bundesumweltministerium (BMU) hat dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgegeben, auch für die jetzt in Vorbereitung befindliche Probephase (Faktenerhebung) ein Genehmigungsverfahren nach §9 Atomgesetz (AtG) durchzuführen.
Abschlussbericht liegt vor
Studie über Asse-Inventar Seitens BMBF wurde sowohl dem BfS wie auch dem 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtages (21. PUA) Unterstützung bei der Aufklärung der